Sprechen wir über die Landwirtschaft, dann kommt sehr schnell das Thema Subventionen ins Spiel. Was nicht korrekt ist. Denn in der heutigen Landwirtschaft werden Direktzahlungen ausgerichtet und nur in wenigen Fällen Subventionen.
Dass Subventionen und Direktzahlungen jedoch nicht das Selbe sind, ist vielen nicht bewusst und darum werden sie sprachlich allzu oft in ein und den selben Topf geworfen.
Bei Subventionen handelt es sich um bedingungslose Unterstützungen. Sogenannte "Beiträge à fonds perdu". Dies sind in der Landwirtschaft z.B. Investitionshilfen.
Direktzahlungen sind Zahlungen für Leistungen, die im Interesse der Allgemeinheit erfolgen. Direktzahlungen erfolgen nicht einfach so, sondern sind an konkrete Auflagen gebunden.
Zu den Direktzahlungen, also jenen von denen die Menschen eigentlich sprechen, gehören die allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen. Um diese zu erhalten, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen, plus Voraussetzungen je Direktzahlung erfüllt werden.
So muss ein Bewirtschafter, also der Landwirt, auf eigene Gefahr wirtschaften, in der Schweiz wohnhaft, darf nicht älter als 65 sein und eine der landwirtschaftlichen Ausbildungen abgeschlossen haben.
Wird die Grenze der max. zulässigen Höchstbestände bei Tieren überschritten, werden keine Direktzahlungen ausgerichtet.
Wer tiefer in die Thematik einsteigen möchte, findet hier eine gute Übersicht.
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