In Kürze - Landwirtschaft, Tier & Naturthemen

In Kürze heisst, dass wir Euch hier Informationen in möglichst kurzer Form liefern.

Also anders als in unserem Blog, wo wir in die Tiefe gehen.

Dabei erheben wir weder den Anspruch, dass alles politisch korrekt ist,

noch dass wir alle Facetten eines Themas erfasst haben.

Es wiederspiegelt unsere Erfahrung, und Interpretation.

 

Gerne beantworten wir Euch auch weiterführende Fragen.
Ihr findet die Kommentarfunktion am Ende der Seite.

 

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ÖLN - ökologischer Leistungsnachweis

 

Den ÖLN (ökologischer Leistungsnachweis) gilt es zu erfüllen, wer Direktzahlungsbeiträge beantragt. Er ist quasi der Minimalstandard.

 

die Punkte des ÖLN sind:

... Nährstoffbilanz (Düngerbilanz) ist ausgeglichen und Bodenuntersuchungen sind vorhanden

... Biodiversitätsförderflachen von mindestens 3.5% (Spezialkulturen) und 7% Grösse der anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen

...die Tierschutzgesetzgebung wir bei allen Nutztieren eingehalten

...die Fruchtfolge ist geregelt

...Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung (Trockenwiesen, Flachmoore, Biotope, etc.) werden nach Vorschrift bewirtschaftet

...der Bodenschutz ist geeignet

...Pflanzenschutzmittel werden gezielt ausgewählt und angewendet

...die Vorgaben betreffend Saat- und Pflanzgut werden eingehalten

...Vorgaben betreffend Spezialkulturen ebenso

...gleiches gilt für Pufferstreifen

 

Werden die Vorgaben nicht eingehalten, so folgen Sanktionen. Diese reichen von Kürzungen bis hin zur Streichung der Direktzahlungen.


Subventionen vs. Direktzahlungen

 

Sprechen wir über die Landwirtschaft, dann kommt sehr schnell das Thema Subventionen ins Spiel. Was nicht ganz korrekt ist. Die allermeisten Landwirte erhalten nämlich Direktzahlungen.

 

Dass Subventionen und Direktzahlungen jedoch nicht das Selbe sind, ist vielen nicht bewusst.

 

Bei Subventionen handelt es sich um bedingungslose Unterstützungen. Sogenannte "Beiträge à fonds perdu". Dies sind in der Landwirtschaft z.B. Investitionshilfen.

 

Direktzahlungen sind Zahlungen für Leistungen, die im Interesse der Allgemeinheit erfolgen. Direktzahlungen erfolgen nicht einfach so, sondern sind an konkrete Auflagen gebunden.

 

Zu den Direktzahlungen, also jenen von denen die Menschen eigentlich sprechen, gehören die allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen. Um diese zu erhalten, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen, plus Voraussetzungen je Direktzahlung erfüllt werden.

 

So muss ein Bewirtschafter, also der Landwirt, auf eigene Gefahr wirtschaften, in der Schweiz wohnhaft sein, darf nicht älter als 65 sein und eine der landwirtschaftlichen Ausbildungen abgeschlossen haben.

 

Wird die Grenze der max. zulässigen Höchstbestände bei Tieren überschritten, werden keine Direktzahlungen ausgerichtet.

 

Wer tiefer in die Thematik einsteigen möchte, findet hier eine gute Übersicht:

 

 

www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/direktzahlungen.html



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